Klasse A1

Krafträder

  • Hubraum: nicht mehr als 125cm3
  • Motorleistung: nicht mehr als 11kW
  • Verhältnis Leistung zu Gewicht: maximal 0,1kW/kg
  • gilt auch für Krafträder mit Beiwagen

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Räder: symmetrisch angeordnet
  • Hubraum: nicht mehr als 50cm3 (Verbrennungsmotor)
  • Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 45cm/h
  • Leistung: bis zu 15kW

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