Klasse AM

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder

  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
  • mit Verbrennungsmotor und Hubraum nicht mehr als 50cm3
  • Nenndauerleistung (Elektromotor) bzw. Nutzleistung (Verbrennungsmotor) bis 4kW

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
  • Hubraum nicht mehr als 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren bzw. nicht mehr als 500cm3 bei Selbstzündungsmotoren
  • Nenndauerleistung (Elektromotor) bzw. Nutzleistung (Verbrennungsmotor) bis 4kW
  • Masse im fahrbereitem Zustand: ≤ 270 kg
  • Sitzplätze: max. zwei Sitzplätze inkl. Fahrersitz

Leichte vierrädrige Kleinkrafträder (Klasse L6e)

  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
  • Hubraum nicht mehr als 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren bzw. nicht mehr als 500cm3 bei Selbstzündungsmotoren
  • Nenndauerleistung (Elektromotor) bzw. Nutzleistung (Verbrennungsmotor) bis 4kW
  • Masse im fahrbereitem Zustand: ≤ 425 kg
  • Sitzplätze: max. zwei Sitzplätze inkl. Fahrersitz

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